Strafrecht – Ihre beste Verteidigung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen einer effektiven Verteidigung unter der Beschreibung der Tätigkeit eines Verteidigers zutreffend zusammengefasst:
„Dem Rechtsanwalt als berufenem unabhängigen Berater und Beistand obliegt es, seinem Mandanten umfassend beizustehen. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen (vgl. BVerfGE 63, 266, 286; 93, 213, 236) sowie das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. BVerfGE 76, 196, 209 f.) sind die Grundbedingungen dafür, dass dieses Vertrauen entstehen und eine Strafverteidigung wirksam sein kann.“
So ist auch mein Credo: Die Grundvoraussetzung für eine effektive Strafverteidigung ist ein bestehendes Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinem Mandanten. Eine effektive Strafverteidigung lässt sich nur gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiten. Hierfür sind bedingungsloses Vertrauen und ein respektvoller Umgang untereinander die wichtigsten Voraussetzungen für eine zielführende Verteidigungsstrategie.
Ich verteidige mandantennah und beziehe meine Mandanten in jede Schritte meiner Verteidigung mit ein. Voraussetzung hierfür ist uneingeschränktes Vertrauen und Ehrlichkeit! Nur so kann eine effektive Verteidigungsstrategie von mir gemeinsam mit meinem Mandanten ausgearbeitet werden.
Verteidigung ist der Kampf um die Rechte des Mandanten und vor allem um das Recht der Freiheit des Mandanten. In keinem Rechtsgebiet greift der Staat so tief in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen ein, wie im Strafrecht. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erreichen. Sollte die Beweislage sich so erhärtet haben und kein Beweisverwertungsverbot einschlägig sein, werde ich meinem Mandanten anstelle eines Freispruchs zu einer milden Strafe verhelfen. Hierzu trete ich allen Mandanten – egal welcher Anfangsverdacht im Raum steht – mit Empathie und Vertrauen gegenüber. Dies ist eine Selbstverständlichkeit für mich, denn für mich zählt die Unschuldsvermutung bis zum Schluss! Ich achte sehr darauf, dass diese auch durch die Justiz und Dritte gewahrt wird. Sollte durch die Presse eine Vorverurteilung erfolgen, wird auch hiergegen umgehend im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutz agiert und ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten verhindert.
Dies bedeutet: Ein Jeder ist unschuldig bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Gericht!
Im Umkehrschluss dazu muss kein Mandant entgegen der üblichen Angaben der Ermittlungsbeamten „es kann sich positiv auswirken, wenn Sie mitarbeiten und Angaben machen“ Angaben zur Sache trefefn! Als BESCHULDIGTER/BESCHULDIGTE ist keiner/keine verpflichtet Aussagen zur Sache treffen. Lediglich die Personalien müssen angegeben werden.
Sollte Ihnen durch die Ermittlungsbehörden ein Anfangsverdacht eröffnet werden, sei es beispielsweise durch die Übersendung eines Anhörungsbogens oder eines Durchsuchungsbeschlusses, sind die nachfolgenden Punkte essenziell für eine erfolgreiche Verteidigung und dringend zu beachten:
1. Ihre Personalien anzugeben!
Als Beschuldigte/r unterliegen Sie lediglich der Verpflichtung gegenüber den Ermittlungsbehörden.
2. Das Aussageverweigerungsrecht!
Ganz im Sinne der Unschuldsvermutung: Keiner ist verpflichtet sich selbst zu belasten! Lassen Sie sich nicht in die Irre führen von Aussagen von Polizeibeamten wie „die Herausgabe Ihres Pins für Elektrokommunikationsgeräte wirkt sich zugunsten Ihrerseits aus!“ Ein klares – Nein – Sie geben lediglich Ihre Personalien heraus, sonst schweigen Sie!
3. Widerspruchslösung!
Als Beschuldigte/r widersprechen Sie jeglichen polizeilichen Maßnahmen, bleiben dennoch respektvoll und freundlich. Dies ist besonders wichtig für die spätere rechtliche Beurteilung, ob etwaige Beweisverwertungsverbote bestehen.
4. Sofortige Kontaktaufnahme zu Ihrer Strafverteidigerin!
Sie kontaktieren mich sofort telefonisch unter der 24h Hotline 0176 21689747! Ich berate meine Mandanten sofort und bin bereits bei den ersten polizeilichen Maßnahmen persönlich zugegen! So schaffen wir zusammen frühestmöglich die besten Bedingungen für eine effektive Verteidigung!
5. Ich sage nichts ohne meine Verteidigerin!
Wichtiger Tipp: Schaffen Sie sich keine Zeugen, halten Sie sich mit Angaben gegenüber Dritten über ein laufendes Strafverfahren bedeckt. Es gilt in jeglicher Hinsicht der Grundsatz.
Für eine effektive Strafverteidigung kontaktieren Sie mich.
Ich verteidige deutschlandweit in allen Deliktsbereichen des Strafrechts!
Ihre Strafverteidigerin Lisa Vogeler
UNSER KONTAKT
Schindewolf & Vogeler Rechtsanwälte I Strafverteidiger
Reichensächerstraße 19
37269 Eschwege
Tel.: 05651 74360
Mail: info@sv-rae.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr