Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von sehr praxisrelevanter Bedeutung. Fast jeder kommt oder kam im Laufe seines Lebens entweder als Mieter oder Vermieter mit dem Mietrecht in Berührung. Ich unterstütze Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter in verschiedenen Stadien des Mietverhältnisses.

  1. Sie haben einen Mietvertrag erhalten und wünschen die rechtliche Überprüfung oder benötigen einen Mietvertrag?
  2. Auf was sollten Sie bei der Übergabe der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses unbedingt achten?
    Achten Sie auf ein Übergabeprotokoll, welches den Zustand der Wohnung dokumentiert!
  3. Sie sind in die Wohnung eingezogen, haben Ihre erste Nebenkostenabrechnung erhalten und wünschen eine Überprüfung?
    Nehmen Sie das Ihnen zustehende Belegeinsichtnahmerecht wahr. Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist laut einer Umfrage des Deutschen Mieterbundes falsch.
  4. Sie haben Ihre erste Mieterhöhung erhalten und sind der Auffassung, die Erhöhung nicht zahlen zu müssen?
    Bedenke, dass es zurzeit im Werra-Meißner-Kreis keinen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des §§ 558 c, 558 d BGB gibt!
  5. Nach kurzer Zeit zeigt sich in Ihrer Wohnung beispielsweise Schimmel oder andere Mängel treten auf.
    Zeigen Sie den Mangel umgehend Ihrem Vermieter an und setzen Sie eine Abhilfe zur Nachbesserung.
  6. Sie sollen nach vertraglich festgelegten Zeiträumen Schönheitsreparaturen durchführen? Bedenken Sie, dass vertraglich umgelegte Klauseln zu Schönheitsreparaturen mit starren Frist verbunden sind, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unwirksam sind.
  7. Ihr Mieter zahlt die Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine nicht? Denken Sie an die fristlose Kündigungsmöglichkeit nach § 543 Abs.2 Nr. 3 BGB!
  8. Nach einer Kündigung soll die Wohnung zurückgegeben werden? Achten Sie darauf, dass auch bei der Rückgabe ein Übergabeprotokoll geführt wird.
  9. Ihr Vermieter macht nach Übergabe der Wohnung Kosten für Streichen und Tapezieren geltend? Achten Sie darauf, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.  Bei einer nicht renovierten Wohnung ist der Vermieter zur Durchführung der Arbeiten verpflichtet.

In diesen Bereichen und vielen weiteren rechtlichen Problemen im Mietrecht können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich setze Ihre Rechte als Vermieter oder Mieter durch und vertrete Ihre rechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ebenfalls vertrete ich Sie als Wohnungseigentümer oder als WEG-Gemeinschaft in streitigen Verfahren, außergerichtlich und gerichtlich.

UNSER KONTAKT

Schindewolf & Vogeler Rechtsanwälte I Strafverteidiger
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37269 Eschwege

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