Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenzverfahren

Ein kurzer Überblick:

Die Privatinsolvenz bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren ist die gerichtliche Schuldenregulierung für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Das Ziel ist gem. § 1 InsO die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Dem Schuldner wird dadurch die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Vorrausetzung für die Privatinsolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO bzw. die drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO. Diese liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum Ihre monatlichen Ausgaben höher als Ihre monatlichen Einnahmen sind. Darüber hinaus verfügen Sie über kein nennenswertes Vermögen, welches sich in Geld umwandeln lässt.

Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Zunächst verschaffen wir uns einen umfangreichen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse. Im nächsten Schritt kontaktieren wir Ihre Gläubiger, erstellen ein Forderungsverzeichnis und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen. Sollte der Vergleich scheitern, können Sie den Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellen.

 

Checkliste für das Verbraucherinsolvenzverfahren / Kommt ein Verbraucherinsolvenzverfahren für mich in Betracht?

  • Ich bin zahlungsunfähig und kann meine Rechnungen nicht mehr begleichen bzw. diese Situation steht unmittelbar bevor.
  • Ich bin nicht selbstständig ODER ich war mal selbstständig und habe weniger als 20 Gläubiger. Zudem bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, vgl. § 304 InsO.
  • Ich habe erfolglos versucht mich mit meinen Gläubigern zu einigen.
  • Ich beantrage zum ersten Mal ein Insolvenzverfahren ODER ein vorheriger Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren liegt bereits 11 Jahre zurück.

Vorteile

Sie sind nach maximal 3 Jahren schuldenfrei

Konto- oder Lohnpfändungen fallen mit Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens weg.

Durch die Pfändungsgrenzen ist Ihr Existenzminimum auf jeden Fall gesichert. Sind Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, erhöht sich diese Grenze sogar.

Die Privat­insolvenz bietet Ihnen die Möglichkeit, finanziell neu anzufangen. Ihre Schulden werden gelöscht, genauso wie Negativeinträge bei der Schufa.

Nach Eröffnung kümmert sich ein Insolvenzverwalter um Ihr Vermögen. Dieser ist auch Ansprechpartner für Ihre Gläubiger.

Der Gerichtsvollzieher steht nicht mehr vor der Tür.

Nachteile

Gegebenenfalls müssen Sie sich von wertvollen Gegenständen wie bspw. einem Auto trennen.

Ihre Privatinsolvenz wird via Insolvenzbekanntmachungen.de publik gemacht.

Sie müssen sich in Ihrem Konsumverhalten deutlich einschränken. Ratenkaufverträge, Dispokredite oder Kreditkarten sind passé.

Der Arbeitgeber muss über die Privatinsolvenz informiert werden, da die Lohnbuchhaltung den pfändungsfreien Teil Ihres Gehalts an den Insolvenzverwalter überweisen muss.

Durch die Privatinsolvenz fallen Kosten für das Gericht sowie für den Insolvenzverwalter an, die Sie zahlen müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Verfahrenskosten zu stunden.